Architekturbüros
Architekten sind zentrale Dienstleister in unzähligen Bereichen des privaten und öffentlichen Baus. Rund ein Viertel der deutschen Architekten sind selbstständig. Die Berufsbezeichnung Architekt darf in Deutschland nur führen, wer berufsständig in einer Architektenkammer der Bundesländer Mitglied ist. Die jeweiligen
Berufskammern führen eine Architektenliste mit den Fachbereichen bzw. eine Liste der Architekturbüros. Die Architekturkammern kommunizieren und kontrollieren die jeweiligen Landesarchitekturgesetze. Nach der Richtlinie 2005/36/EG, des Europäischen Parlaments und des Rates, wurde im Jahr 2005 eine neue europaweite Anerkennung von Berufsqualifikationen erlassen, die auch in die Architekturgesetze der Länder eingeflossen sind. In Deutschland gibt es seit dem Jahr 1977 eine neue Fassung der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure, die im Jahr 2002 als letzte Änderung in Kraft getreten ist. Dieses deutsche Kostenrecht bei Honoraren für Architekten und Ingenieuren ist ein verbindliches Preisrecht für Bauleistungen. In bestimmten definierten Fällen sind Abweichungen von der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zulässig. In der deutschen Honorarordnung sind die Leistungen in verschiedenen Phasen definiert, von der ersten Phase der Grundlagenermittlung bis zur letzten Phase der Projektbetreuung und Dokumentation.
Die Architektenleistung bzw. das Honorar setzt sich nach dem Umfang der Leistungen, der anrechenbaren Baukosten und auch den baulichen Herausforderungen zusammen. Die Schwierigkeiten bei der Bauaufgabe werden in verschiedenen Honorarzonen berücksichtigt. Die anrechenbaren Baukosten sind auf die reinen Bau- oder Ausbaukosten beschränkt. Der Grundstückspreis fällt zum Beispiel nicht in die Netto-Baukostenberechnung der Honorare. Die Leistungen der Architekten und Bauingenieure unterteilen sich generell in Grundleistungen und Zusatzleistungen. Hierzu heißt es unter anderem im Paragraf 2 der HOAI - Leistungen: "(2) Grundleistungen umfassen die Leistungen, die zurordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im allgemeinen erforderlich sind. Sachlich zusammengehörige Grundleistungen sind zu jeweils in sich abgeschlossenen Leistungsphasen zusammengefasst. (3) Besondere Leistungen können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrags gestellt werden, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie sind in den Leistungsbildern nicht abschließend aufgeführt. Die Besonderen Leistungen eines Leistungsbildes können auch in anderen Leistungsbildern oder Leistungsphasen vereinbart werden, in denen sie nicht aufgeführt sind, soweit sie dort nicht Grundleistungen darstellen."
Paragraf 4 der HOAI setzt sich zum mit den der abweichenden Honorarvereinbarung auseinander und Paragraf 5 regelt die Berechnung des Honorars in besonderen Fällen. Im Paragraf 6 der HOAI sind die Stundensätze bei den Berechnungen der Leistungen durch Zeithonorare definiert. Mit den Grundlagen der Zahlungen des Honorars setzt Paragraf 8 auseinander. Hier heißt es: "(1) Das Honorar wird fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist. (2) Abschlagszahlungen können in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen gefordert werden. (3) Nebenkosten sind auf Nachweis fällig, sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. (4) Andere Zahlungsweisen können schriftlich vereinbartwerden." Die deutsche HOAI soll vor allem mehr Transparenz und Sicherheit bei der Vertragspartnern schaffen und ist für beide Seiten ein zentrales Instrument bei Bauvorhaben.
Jede Dienstleistung zwischen Architekten und Bauherrn muss natürlich auf ein besonderes Vertrauensverhältnis aufbauen. Die Architekten vertreten auch den Bauherrn gegenüber den Bau-Beteiligten und sind der zentrale Ansprechpartner des Bauherrn. Die Aufgaben der Architekten sind in den letzten Jahrzehnten immer komplexer geworden. Große Architektenbüros haben zahlreiche Mitarbeiter, die fachspezialisiert sind.