Der große Markt der Dienstleistungen


Datenschutz

Das Thema Datenschutz muss man in zwei getrennte Bereiche einteilen: den für Privatpersonen und kleinere Firmen bis hin zu großen Unternehmen, für die der Datenschutz vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Alle haben aber eines gemeinsam: das Thema Datenschutz wird dann interessant, wenn die Daten, die es zu

schützen gilt, verloren gehen oder missbraucht werden. Privatpersonen sollten ihre wichtigen Daten - und meistens sind das drei oder vier PINs, TANs oder Passwörter - einfach speichern können, da man bei der Menge leicht den Überblick behalten kann, im Gegensatz zu Firmen und Unternehmen. Jeder sollte aber auch Daten, wie z.B. Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdatum und Ort oder Arbeitgeber, Beruf, Religion, Partei und politisches und soziales Engagement, gesundheitsbezogene Daten, Einkommen, Familienangehörige und andere Arten personenbezogener Daten, schützen und sollte die Daten nur mit Bedacht herausgegeben. Meistens fängt der Datenschutz beim Mobilfunktelefon an - den PIN-Nummern wird niemand verraten, genauso wenig auch wie die Geheimnummer der Kreditkarte! Es geht im privaten Datenschutz weiter beim DSL-Zugang in der Wohnung, hier sollte kein W-LAN eingesetzt werden, der nicht verschlüsselt ist. Der private Datenschutz ist vor allem beim Online-Banking wichtig, wo die Internet-User meist noch am sensibelsten sind, wenn es um den Schutz der Daten geht.

Die Erfahrung zeigt häufig, wie unsensibel mit persönlichen Daten umgegangen wird. Überall, auf jeder Plattform und in jedem Online-Shop, melden sich die User an, auch die, die noch vor Jahren gegen den gläsernen Bundesbürger demonstriert haben. Wenn Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen ihren W-LAN Zugang nicht verschlüsseln, birgt das meist teure Konsequenzen, denn ohne sinnvolle Verschlüsselung kann man gleich gegen viele Gesetze verstoßen, wie zum Beispiel: das Aktiengesetz - AktienG, das Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG, das Bundesdatenschutzgesetz - BDSG, das Bürgerliches Gesetzbuch - BGB, das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbHG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG, das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit - JÖSchG, die Gewerbeordnung - GewO, das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG, den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV, das Jugendschutzgesetz - JuSchG, das Markengesetz - MarkenG, den Mediendienstestaatsvertrag - MDStV, das Patentgesetz - PatG, das Produkthaftungsgesetz - ProdhaftG, den Teledienste-Staatsvertrag - TDV, das Teledienstedatenschutzgesetz - TDDSG, das Telekommunikationsgesetz - TKG, das Urheberrechtsgesetz / Urhebergesetz - UrhG, das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz - UrhWG, die Zoll- und Exportkontrolle - ECC oder das Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz -ZKDSG.

Da man jeden Zugriff auf das Internet anhand der IP-Adresse genau nachvollziehen kann, verantwortet man es als W-LAN-Besitzer,