Der große Markt der Dienstleistungen


Detekteien

Privatdetektive können vielfältige Dienstleistungen wie Observationen, kriminalistische Ermittlungen, Recherchen oder die Beschaffung von gerichtsverwertbaren Beweismaterialien für Unternehmen, Banken, Rechtsanwälte oder Privatpersonen übernehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Privatdetektive sind in Europa teils

unterschiedlich. In Deutschland haben die Privatdetektive keine hoheitlichen Befugnisse oder Sonderrechte und haben auch keine staatliche Lizenz. Die Berufsbezeichnung ist auch nicht geschützt. In Österreich fällt der Berufsdetektiv unter das reglementierte Gewerbe, das mit einer offiziellen Befähigungsprüfung einhergeht. In Deutschland gibt es bisher keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung mit staatlicher Prüfung. In Deutschland gibt es einen Berufsbildungsplan für Detektive, die durch die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) in Zusammenarbeit mit den führenden Berufsverbänden für Detektive in der Bundesrepublik Deutschland erarbeitet wurde. Informationen hierzu kommuniziert der Bundesverband der Deutschen Detektive e.V. mit der Hauptgeschäftsstelle in Meckenheim auf seiner Homepage. Der Bundesverband der Deutschen Detektive bietet für beruflich Interessierte zahlreiche Informationen an. Gerade der Deutsche Berufsverband der Detektive ist sehr umtriebig bei der Schaffung nationaler Qualitätsstandards bei den Ermittlungsdienstleistungen. Man findet auf den Seiten des deutschen Berufsverbandes auch eine interaktive Suche nach Detekteien, die als Mitglieder die Qualitätsmerkmale des Berufsverbandes erfüllen, durchführen.

Zwischen dem Kunden und der Detektei wird üblicherweise ein Dienstvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestaltet. Eine gute Detektei zeichnet sich durch viele Faktoren aus. Wichtig sind zum Beispiel die Seriosität, die Diskretion oder die Effektivität, letztere vor allem auch bei der Ermittlung gerichtsverwertbarer Materialien. In das Aufgabengebiet der Privatdetektive fallen zum Beispiel auch Ermittlungen zu vermuteten Zivil- und Strafrechtstatbeständen bei Unternehmen, wie der Wirtschaftskriminalität, der Produkt- und Markenpiraterie, der Kapitalanlagebetrug, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, oder Versicherungsbetrug. Vor allem Versicherungen nutzen gerne die Dienste der privaten Ermittler zur Beweissicherung bei undurchsichtigen Schadensfällen. Mitarbeiterdelikte in Unternehmen sind heute auch ein großes Feld für die Detekteien. Im privaten Bereich gehören zum Beispiel Ehe- und Familienprobleme oder Probleme beim Unterhalts- und Sorgerecht zu den Ermittlungsschwerpunkten. Traditionell werden Detektive eingesetzt, um gesuchte oder vermisste Personen mit ihrem Aufenthaltsort zu ermitteln. Festnahmen durch Privatdetektive können in Deutschland nur im Rahmen der Strafprozessordnung, Paragraf 127, Absatz 1, durchgeführt werden (Jedermann-Festnahmerecht).