Der große Markt der Dienstleistungen


Finanzberatung

Eine seriöse Finanzberatung oder Anlageberatung ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig. Durch die Wirtschaftskrise, insbesondere der Bankenkrise, ist das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzdienstleistungsunternehmen teils verebbt. Alle Finanzdienstleistungsunternehmen sind heute stärker den je bemüht wieder

Kundenvertrauen aufzubauen und mehr Verbrauchertransparenz zu schaffen. Gerade auch das Internet bietet Verbrauchern die Möglichkeit sich gezielt zu allen Finanzdienstleistungsaspekten zu informieren. Seriöse Finanzberatungen von Banken, Versicherungen, Bausparkassen oder unabhängigen Finanzberatern zeichnet sich durch viele Merkmale aus. Eine seriöse Finanzberatung sollte alle Vertragsunterlagen und Kaitalanlageprospekte aushändigen und die Finanzberater sollten auf alle möglichen Risiken in der Kapitalanlage hinweisen. Die wichtigsten Fakten der Kapitalanlage wie Kosten, Rendite, Laufzeit und Sicherheiten sollten schriftlich vorliegen. Die Berater sollten auch auf die gesetzlichen Wiederrufrechte des Verbrauchers hinweisen. Seriöse Finanzdienstleistungsunternehmen haben für ihre Mitarbeiter auch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sofern man sich nicht sicher über die Anlage ist, so kann man zum Beispiel mit seinem Steuerberater darüber reden. Die zentrale deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), hält viele Informationen für Verbraucher bereit, die sich auf die Tätigkeiten der Banken, Finanzdienstleister und Versicherungsunternehmen beziehen. Es gibt zum Beispiel auf den Seiten der BaFin eine Verbraucherbroschüre zu Geldanlagen, die auf unseriöse Anbieterpraktiken einhgeht. Diese Broschüre kann man kostenlos downloaden. Sehr informativ ist zum Beispiel der Jahresbericht der Bafin, der auf viele Finanzthemen eingeht, unter anderem auf die Aufsicht bei Wertpapiergeschäften.

Rechtlich gesehen sind die deutschen Finanzdienstleistungsunternehmen durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften reglementiert. Es gibt zum Beispiel das Bundesgesetz für Banken und Sparkassen, das unter anderem auch für Privatbankiers zuständig ist. In Deutschland gibt es auch ein spezielles Gesetz für den Wertpapierhandel (Wertpapiergesetz). Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unterliegen dem Kreditwesengesetz (KWG). Hier findet man auch Regelungen zum Einlagenschutz der Gläubiger von Kreditinstituten. Die Einlagensicherungen kann man unterscheiden von öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Geldinstituten und privaten Banken. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherungen und freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Über diese Einlagensicherungen sollte man sich bei dem Finanzdienstleister vor Vertragsabschluss informieren. Sofern es sich um private Banken handelt, kann man sich zum Beispiel beim Bundesverband Deutscher Banken auf seiner Internetseite über die Unternehmen und die Sicherheitseinlagen informieren. Nach der EU-Einlagensicherungsrichtlinie sind bis zu 20.000 Euro mit 90 Prozent garantiert. Die EU will in Zukunft den gesetzlichen Einlagenschutz auf rund 50.000 Euro erhöhen. In anderen Ländern wie den Niederlanden ist der Einlagenschutz höher. Ist man zum Beispiel bei einer privaten Auslandsbank in Deutschland Kunde, die im EWG-Raum ihren Hauptsitz hat, so kann die Einlagensicherung auch höher sein. Deutschland hat bisher nur den Mindeststandart von 20.000 Euro (90 Prozent) im gesetzlichen Einlagenschutz, der durch die Europäische Union erlassen wurde, veankert.

Wer Fragen zur Altersvorsorge oder Geldanlagen hat, kann sich auf den Seiten der BaFin informieren. Die Bafin bearbeitet auch Beschwerdeanfragen, wenn zum Beispiel einer Beschwerde bei dem Finanzdienstleistungsunternehmen eine schriftliche Absage erteilt wird. Die Bafin kümmert unter anderem auch um schriftliche Anfragen bezüglich dubioser Wertpapiergeschäfte. Informationen zu Gesetzen und Urteilen bekommt man zum Beispiel beim gemeinnützigen Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) e.V. Unter anderem findet man auf den Seiten des IFF eine aktuelle Datenbank zu Finanzdienstleistungsunterteilen des Bundesgerichtshofes (BGH). Eines der zentralen Netzwerke aus Verbraucherschutzorganisationen, Wissenschaftler und staatlichen Einrichtungen bei Kreditvergaben ist auf europäischer Ebene die ECRC - Europäische Koalition für Verantwortliche Kreditvergabe (European Coalition for Responsible Credit). Das ECRC-Sekretariat befindet sich im Büro des Instituts für Finanzdienstleistungen e.V. in Hamburg. Verbraucherinformationen zu Finanzdienstleistungen bietet zum Beispiel die Stiftung Warentest. Aktuelle Informationen bekommt man zum Thema Finanzen zum Beispiel auch auf den Seiten der Landesverbraucherzentralen.