Internationale Rechtskooperation
Das Anwaltsgeschäft ist vorwiegend ein nationales Geschäft. Nur wenige Rechtsanwälte sind in mehreren Rechtssystemen ausgebildet. Einige internationale Kanzleien haben mittlerweile Ableger in Deutschland. Es handelt sich hierbei um Großkanzleien aus den USA oder Großbritannien (wenn auch inzwischen mit
nicht unbedeutender deutscher Beteiligung). Zu den 10 größten gehören heute: Clifford Chance / Linklaters / Freshfields Bruckhaus Deringer / Baker & McKenzie / Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom / Allen & Overy / Latham & Watkins / Jones Day / Sidley Austin / White & Case (Quelle Wikipedia). Ein Team von spezialisierten Anwälten arbeitet hier an Rechtsfällen zusammen, beispielsweise bei internationalen Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Transaktionen im Bank-, Energie-, Automobil-, Luftfahrt und Telekommunikationsmarkt. Deren Stundesätze, die oftmals bis zu 600 Euro pro Stunde und Mitarbeiter betragen, sind jedoch von vielen Mittelständlern und Kleinunternehmen, die sich international engagieren wollen oder müssen oftmals nicht bezahlbar. Eine interessante Alternative können daher internationale Anwaltkooperationen sein. Dies sind meist Netzwerke kleinerer und mittlerer Anwaltsbüros, die so auf die Fachressourcen des jeweils anderen Landes zugreifen können.
Die Zusammenschlüsse können dabei rechtlich strukturiert sein (beispielsweise die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung für Anwaltskanzleien (EWIV), die ausschließlich innerhalb der Europäischen Union tätig sind, oder weniger formale Zusammenschlüssen von Kanzleien, die auch mit Kanzleien außerhalb der EU kooperieren. Wichtig für den Mandanten sollte sein, dass persönliche Beziehungen unter den Mitgliedern bestehen. Dies sichert eher eine mandatengerechte und zügige Bearbeitung des Anliegens des Mandanten zu. Einen ersten Zugang kann man idealerweise über die Webseite martindale.com, dem größten amerikanischen Anwaltsverzeichnis, unter der Rubrik "Law Firm Associations" oder aber auch über die Suchmaschinen, z.B. zu den Begriffen "Law-Firm-Association" oder "International Law Firms", bekommen.
Autor: Rechtsanwalt Lutz Kaiser, LL.M, Fachanwalt für Steuerrecht in Baden-Baden. Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.