Private Krankenversicherung
Die Gesundheitsreform hat auch für die Privaten Krankenversicherungen (PKV) neue Regelungen gebracht. Fast 30 Millionen private Voll- und Zusatzversicherungen gibt es laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Die private Gesundheitsversicherung spielt schon auf Grund der demografischen Entwicklung
in Deutschland eine wichtige Rolle. Man muss kein Visionär sein, um zu ahnen, dass immer mehr Bürger sich durch private Zusatzversicherungen auch im Bereich der Gesundheit versichern müssen. Da Privatpatienten höhere Arzthonorare finanzieren, sind sie in der Regel bei Ärzten und anderen Gesundheitsleistern gerne gesehen. Durch die Gesundheitsreform und den Neuregelungen haben die privaten Krankenkassen beim Bundesverfassungsgericht Einspruch eingelegt, da die Regelungen laut der privaten Krankenkassen zu erheblichen Belastungen beitragen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juli 2009 darüber entschieden und stellte fest, das unter anderem die angegriffenen Punkte zum GKV-WSG und des VVG-ReformG grundsätzlich in Einklang mit der Verfassung stehen. Mitte Juli 2009 hat auch der Bundesrat das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung zugestimmt, das vor allem steuerliche Vergünstigungen bei Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bringt. Die steuerlichen Entlastungen im Lohnsteuerverfahren sollen aber 2010 gelten. Ab dem Jahr 2009 sind die privaten Krankenversicherungen verpflichtet einen Basistarif anzubieten. Das Leistungsportfolio lehnt sich an dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) an. Die Beiträge zur privaten Krankenkasse sind an einem GKV-Höchstbeitrag von derzeit 570 Euro angelehnt.
Zuschläge für gesundheitliche Risiken dürfen nicht vereinbart werden. Wer in einen Basistarif einer Krankenversicherung wechselt, der muss die Mindestverweildauer von 18 Monate einhalten. Danach kann der Versicherte in einen anderen Basistarif einer optionalen privaten Krankenversicherung wechseln oder auch eine Volltarif des Krankenversicherers abschließen. Seit dem Jahr 2009 müssen private Krankenversicherungen Nicht-Versicherte aufnehmen, sofern diese nicht in die gesetzliche Krankenversicherung fallen. Der politische Hintergedanke war, das somit auch viele Nicht-Versicherte, die es in Deutschland sehr viel gibt, in eine Krankenversicherung kommen. Die Basistarife der privaten Krankenkassen lehnen sich an das Geschlecht und das Alter an. Natürlich dürfen die privaten Krankenkassen eine Gesundheitsprüfung durchführen, allerdings keine Risikozuschläge erheben. Menschen über 55 Jahre können zum Beispiel jederzeit in einen Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Auf Grund der Risiken der privaten Krankenversicherungen durch die Neuregelungen sind die Basistarife in der Regel recht hoch. Ein Preisvergleich lohnt sich immer, zum Beispiel über das Internet. Das Zeitfenster für Wechsel in Basistarife für Altkunden von Privatversicherungen lief zum Juli 2009 aus.
Hinweis: Auf Grund des zeitnahen BGH-Urteils kann sich das Marktgeschehen verändern. Der Artikel wird demnächst wieder aktualisiert.