Der große Markt der Dienstleistungen


Steuerberatung

Die Steuerrechtsmaterie in Deutschland gehört zu den schwierigsten Rechtsmaterien. Um in diesem steuerlichen Paragrafendschungel Licht zu sehen, bedarf es einer professionellen Beratung. Diese Beratungen betreffen heute nicht mehr nur Unternehmen, Institutionen und Organisationen, sondern auch immer Privatpersonen wie

Rentner, die eigentlich vermuteten, das sie weniger mit der Steuermaterie zutun haben. In den letzten Jahren sind in vielen Lebensbereichen wie der privaten Altersvorsorge oder den Finanzprodukten neue Steuerregelungen entstanden. Da ein Großteil der Deutschen bei Steuern nicht mehr durchblickt, liegt es in einer inneren Logik, dass sich der Steuerberatungsbereich immer noch dynamisch als Dienstleistungsmarkt entwickelt. Es gibt kaum einen intellektuellen Dienstleistungsbereich, der für den Bürger so wichtig geworden ist, wie der Bereich der Steuerberatung. Vor allem durch die EU wurde die Materie nochmals komplizierter. Man kann zwar unproblematisch grenzüberschreitend Arbeiten, allerdings wird die Steuermaterie dann undurchsichtiger. In Deutschland ist die Spitzenorganisation der Steuerberater der Deutsche Steuerberaterverband, der rund 32.000 Berufsangehörige repräsentiert. Der Beruf des Steuerberaters wird in der Regel freiberuflich ausgeübt und unterliegt der Gewerbeordnung. Mehrere Steuerberater können sich auch in Steuerberatungsgesellschaften oder Bürogemeinschaften zusammenschließen. Steuerberater können auch mit sogenannten sozietätsfähigen Berufen zusammenarbeiten, zum Beispiel mit Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern. Auch andere Berufe können steuerrechtliche Beratungen durchführen, zum Beispiel Rechtsanwälte (Fachanwalt für Steuerrecht), Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder Buchführungshelfer, die nur in der Finanzbuchhaltung tätig sind. Regelungen zu den Tätigkeitsbereichen und der Zulassung finden sich unter anderem im Steuerberatungsgesetz. Die örtlich zuständigen Berufsvereinigungen stellen die Steuerberaterkammern dar. Die Steuerberater sind in der zuständigen Steuerberatungskammern Pflichtmitglieder. Grundsätzlich kann die Steuerberatungstätigkeit als Angestellter oder Freiberufler ausgeübt werden.

Steuerberater können in Prüfungstätigkeiten, Steuerberatungen und Wirtschafts- und Unternehmensberatungen tätig sein. Zu den vielfältigen Aufgaben der Steuerberater gehört auch die Vertretung vor Finanzbehörden oder Finanzgerichten. Steuerberater können sich der fachkundlichen Hilfe von Steuerfachangestellten bedienen. Allerdings sind die Steuerfachangestellten gegenüber dem Steuerberater weisungsgebunden. Steuerfachangestellte benötigen eine dreijährige Fachausbildung. Die sogenannten Vorbehaltsaufgaben regeln die Tätigkeiten, die zum Beispiel den Steuerberatern, den Fachanwälten für Steuerrecht oder den Wirtschaftsprüfern vorbehalten sind. Zum Beispiel dürfen in Deutschland auch ausländische EU-Steuerberater ihre Mandanten beraten, wenn dies vorrübergehend passiert. Die Berufsqualifikations-Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG regelt solche Steuerberatungsrichtlinien. Neben den Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater können diese auch in anderen Aufgabenfeldern arbeiten, zum Beispiel in der Insolvenzberatung oder der Nachlassverwaltung. Steuerberater können zum Beispiel auch als Unternehmensberater tätig werden.

Die Honorare der Steuerberater sind gesetzlich durch die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) geregelt. Ähnlich den Rechtsanwälten rechnen die Steuerberater nach Leistungen und definierten Beträgen ab. Hier spielen zum Beispiel auch der Schwierigkeitsgrad und der Zeitaufwand eine Rolle - insofern rechnen die Steuerberater nach einem Zeitwert und einer Wertgebühr transparent ab. Bei der Berechnung wird in der Regel ein Mittelwert für eine angemessene Leistung ermittelt. Gesetzlich möglich ist auch eine Pauschalgebühr. Durch die Steuergebührenverordnung sind aber Pauschalhonorare teils ausgeschlossen, zum Beispiel bei der Anfertigung nicht mindestens jährlich wiederkehrender Steuererklärungen oder der die Ausarbeitung von schriftlichen Gutachten. Die Pauschalkostenregelungen finden sich im Paragraf 14 der Steuergebührenverordnung (StGebV) wieder. Grundsätzlich muss die Pauschalvergütung in einem angemessenen Leistungsverhältnis stehen. Ist der Steuerberater in Aufgabenfelder tätig, die nicht in die deutsche Gebührenverordnung fallen, so sind einige Anwendungen üblich. Man sollte immer die Honorare mit dem Steuerberater besprechen. Neben den üblichen Honoraren kann der Steuerberater zum Beispiel auch Steuerberaterkosten geltend machen. Steuerberater haben auf Grund der verantwortungsvollen Tätigkeit bestimmte Rechte und Pflichten. Die Verschwiegenheitspflicht ist ebenso gewöhnlich wie die Berechtigung der Zeugnisverweigerung in Strafsachen. Jeder Steuerberater muss eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Zulassung abschließen. Steuermandate werden grundsätzlich in schriftlicher Form abgeschlossen.